Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Amptown Lichttechnik GmbH

1.) Allgemeines

Unsere Verkaufs- , Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Sämtliche von unseren Bedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig. Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung als voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind, sind unverbindlich.

2.) Versand und Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt Lieferung stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers und nach unserer Wahl per Paketdienst, Spedition, Post oder Bahn. Transportversicherung erfolgt durchuns nur bei schriftlicher Vereinbarung undnur auf Käufers Kosten. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe durch den Frachtführer auf Vollzähligkeit und äußerlich erkennbare Schäden zu überprüfen. Fehlmengen und Beschädigungen muss sich der Käufer vom Frachtführer schriftlich bestätigenlassen. Nachträglich geltend gemachte Fehlmengen und äußerliche Beschädigungen werden von den Transporteuren in der Regel nicht anerkannt. Im Falle einer äußerlichen Beschädigung muss die Ware im Beisein des Frachtführers ausgepackt werden und weitere erkennbare Schäden müssen schriftlich dokumentiert werden. Soweit wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport beim Transporteur geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.

3.) Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.

4.) Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuwaren 24 Monate, für Gebrauchtwaren 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Herstellers und der Verkäuferin nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Die gelieferte Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingehen; wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Besteller des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Verkäuferin  unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen.

Bei berechtigter und begründeter Mängelrüge hat der Käufer das schadhafte Produkt zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an die Verkäuferin zu schicken. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung des Produktes an die Verkäuferin durch den Käufer selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Verlangt der Käufer, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Verkäuferin diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der Verkäuferin berechnet werden. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Verschleißteile und insbesondere Leuchtmittel jeglicher Art sind grundsätzlich von jeglicher Gewährleistung, speziell auch was die Brenndauer angeht, ausgeschlossen.

5.) Allgemeine Haftungsbeschränkung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machen kann, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist eine etwaige Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelung entgegenstehen sollte, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.) Eigentumsvorbehalt

An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises, der eventuell anfallenden Montagekosten und aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen von Vorbehaltsware ist unzulässig. Der Käufer ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur Verwendung der Ware berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Weitervermietung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft oder weitervermietet worden ist. Er darf aber seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, so dass wir Vorbehaltseigentümer bleiben. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Käufers unser Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem Käufer erwachsende Forderung gegen seinen Kunden, die uns allein zu steht. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen der Zuwiderhandlung des Käufers behalten wir uns vor. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Käufers ist, haben wir jederzeit Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten und eventuell auch installierten Geräten. Der Käufer hat für die Zugänglichkeit der Räume, in denen sich unsere Vorbehaltsware befindet, unbedingte Sorge zu tragen. Insbesondere sind wir bei Zahlungsverzug ausdrücklich berechtigt, zur Sicherung unserer Forderung aus dieser Lieferung, Ware im Wert unserer fälligen Forderung sicherzustellen, d.h. ggf. auszubauen und in unseren Geschäftsräumen einzulagern. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, diese sichergestellte Ware Zug um Zug gegen Zahlung wieder abzunehmen. Insbesondere bedeutet diese Sicherstellung der Waren kein Rücktritt unsererseits vom Kaufvertrag.

7.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


Amptown Lichttechnik GmbH · Wandsbeker Straße 26 · D-22179 Hamburg
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